Sitzung: 06.02.2023 Schul-, Kultur- und Sozialausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: SKS-Nr. 04/2023
Der Beschlussvorschlag wurde wie folgt geändert:
Die seit 01.04.2022 gültigen Angemessenheitsgrenzen
für die Kosten der Unterkunft im Rechtskreis SGB II und SGB XII werden
weiterhin unverändert angewendet und in Anlehnung an das Wohngeld entsprechend
dynamisiert und fortgeschrieben mit Ausnahme der Stadt Hechingen, die in die
Mietstufe IV höhergestuft wird. Für die anderen Städte und Gemeinde des
Zollernalbkreises bleibt es bei der bisherigen Einstufung.
Die Stadt Balingen wird der
Mietstufe III, Albstadt und Bisingen der Mietstufe II und die übrigen Städte
und Gemeinden des Zollernalbkreises einschließlich der Stadt Meßstetten der
Mietstufe I zugeordnet.
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