TOP Ö 4: Erlass einer Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Durchführung des Holzverkaufs für den Körperschafts- und Privatwald

Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Kreistag beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Satzung des Zollernalbkreises über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung des Holzverkaufs für den Körperschafts- und Privatwald.