Der Zollernalbkreis beteiligt sich ab 01.01.2023 weiterhin am
Förderprogramm
„Arbeit Inklusiv“ zur nachhaltigen Förderung der Beschäftigung
wesentlich behinderter Menschen am allgemeinen Arbeitsmarkt durch das
Integrationsamt des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS)
Baden-Württemberg entsprechend der aktuellen Fördergrundsätze (Stand
20.12.2021).