TOP Ö 4: Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit wesentlicher Behinderung am allgemeinen Arbeitsmarkt -Fördergrundsätze „Arbeit Inklusiv“-

Der Zollernalbkreis beteiligt sich ab 01.01.2023 weiterhin am Förderprogramm

„Arbeit Inklusiv“ zur nachhaltigen Förderung der Beschäftigung wesentlich behinderter Menschen am allgemeinen Arbeitsmarkt durch das Integrationsamt des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS) Baden-Württemberg entsprechend der aktuellen Fördergrundsätze (Stand 20.12.2021).