Der Kreistag stellt fest, dass
1. ein wichtiger Grund für das Ausscheiden von Herrn Josef Ungermann nach § 12 Abs. 1 der Landkreisordnung LKrO vorliegt
2. bezüglich des Nachrückens der nächsten Ersatzperson, Herrn Anton Reger, keine Hinderungsgründe nach § 24 der LkrO vorliegen,
3. im Wege der Einigung die Ausschüsse entsprechend der in der Anlage benannten Vorschläge neu besetzt werden.