Der Kreistag beschließt die in Anlage 1 beschriebenen
Anlagerichtlinien mit folgender Ergänzung zu Ziff. 2:
„Zudem sollen sich die Anlagen grundsätzlich an den Prinzipien des UN
Global Compacts (nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmensführung) orientieren.“
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