Sitzung: 22.06.2015 Verwaltungs- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: VF-Nr. 17/2015
Dem Kreistag wird empfohlen
zu beschließen:
1.
Sofern das Land die Landkreise von daraus
möglicherweise entstehenden Schadensersatzansprüchen schriftlich freistellt,
übernimmt der Landkreis die
seitherige Landesaufgabe „Verkauf von Nadelstammholz aus dem Körperschafts- und
Privatwald“ als kommunale Aufgabe.
2.
Zur
Erledigung dieser Aufgabe und gegebenenfalls des Verkaufs weiterer Holzarten
wird beim Landkreis als Übergangsmodell eine Holzverkaufsstelle eingerichtet.
