Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

1.         Sofern das Land die Landkreise von daraus möglicherweise entstehenden Schadensersatzansprüchen schriftlich freistellt, übernimmt der Landkreis die seitherige Landesaufgabe „Verkauf von Nadelstammholz aus dem Körperschafts- und Privatwald“ als kommunale Aufgabe.

2.       Zur Erledigung dieser Aufgabe und gegebenenfalls des Verkaufs weiterer Holzarten wird beim Landkreis als Übergangsmodell eine Holzverkaufsstelle eingerichtet.