1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
2. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der empfohlenen Fortschreibung der
monatlichen Pauschalbeträge für Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege ab dem
01.01.2024 und der Anpassung der Pauschale für die Bereitschaftspflegestellen
zu.
3. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die Verwaltung die
Empfehlung des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS,
Landesjugendamt), des Landkreistages Baden-Württemberg und des Städtetags Baden-Württemberg
künftig ohne weitere Genehmigung des Jugendhilfeausschusses im oben genannten
Verfahren anwendet.
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