Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Kreistag stellt fest, dass

1.    Helmut Reitemann aufgrund seines Umzugs in einen anderen Landkreis seine Wählbarkeit nach § 23 Landkreisordnung (LKrO) verliert und aus dem Kreistag ausscheidet,

2.    bezüglich des Nachrückens von Frank Gess ein wichtiger Grund für die Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit vorliegt,

3.    bezüglich des Nachrückens der nächsten Ersatzperson, Tim Leukhardt, keine Hinderungsgründe nach § 24 LKrO vorliegen, 

4.    im Wege der Einigung die Ausschüsse entsprechend der in der Anlage benannten Vorschläge neu besetzt werden.