Der Kreistag stellt fest, dass
1.
Helmut Reitemann aufgrund seines Umzugs in einen anderen
Landkreis seine Wählbarkeit nach § 23 Landkreisordnung (LKrO) verliert und aus
dem Kreistag ausscheidet,
2.
bezüglich
des Nachrückens von Frank Gess ein
wichtiger Grund für die Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit vorliegt,
3.
bezüglich
des Nachrückens der nächsten Ersatzperson, Tim
Leukhardt, keine Hinderungsgründe nach § 24 LKrO vorliegen,
4.
im Wege
der Einigung die Ausschüsse
entsprechend der in der Anlage benannten Vorschläge neu besetzt werden.
