1. Die
Vorschlagslisten werden entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung aufgestellt.
2. Der
Jugendhilfeausschluss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
1. Die
Vorschlagslisten werden entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung aufgestellt.
2. Der
Jugendhilfeausschluss nimmt den Bericht zur Kenntnis.