Beschluss: einstimmig beschlossen

1.         Die eingegangenen Bewerbungen werden zur Kenntnis genommen und deren fristgerechter Eingang wird festgestellt.

2.         Es wird festgestellt, dass der Bewerber Günther-Martin Pauli die Wählbarkeitsvoraussetzungen gem. § 38 LKrO erfüllt sowie über die Eignung gem. § 39 Abs. 3 LKrO verfügt.

3.         Der Bewerber Günther-Martin Pauli wird dem Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg als für die Leitung des Landratsamtes geeigneter Bewerber benannt.

4.         Der Ausschuss verzichtet auf die Benennung weiterer Bewerber/innen und auf die erneute Ausschreibung der Stelle.

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