Sitzung: 17.04.2023 Verwaltungs- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3, Enthaltung: 1
Vorlage: VF-Nr. 11/2023
- Die Verwaltung wird in Umsetzung der gesetzlichen Pflichtaufgabe nach § 29 KlimaG BW beauftragt, die Stelle eines Koordinators für Mobilität und Klimaschutz (m/w/d) zur Unterstützung der kreisangehörigen Gemeinden beim Ausbau der nachhaltigen Mobilität zu schaffen und dauerhaft zu besetzen.
- Die Stelle wird aus aktuell nicht genutzten, offenen Stellen des Kreishaushalts gedeckt.
- Die Stellenobergrenze von 707 wird eingehalten.
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