Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3, Enthaltung: 1

  1. Die Verwaltung wird in Umsetzung der gesetzlichen Pflichtaufgabe nach § 29 KlimaG BW beauftragt, die Stelle eines Koordinators für Mobilität und Klimaschutz (m/w/d) zur Unterstützung der kreisangehörigen Gemeinden beim Ausbau der nachhaltigen Mobilität zu schaffen und dauerhaft zu besetzen.
  2. Die Stelle wird aus aktuell nicht genutzten, offenen Stellen des Kreishaushalts gedeckt.
  3. Die Stellenobergrenze von 707 wird eingehalten.

1x5

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