Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt dem Kreistag festzustellen,

1.    dass Helmut Reitemann aufgrund seines bevorstehenden Umzugs in einen anderen Landkreis seine Wählbarkeit nach § 23 Landkreisordnung (LKrO) verliert und aus dem Kreistag ausscheidet,

2.    dass bei Herrn Frank Gess ein wichtiger Grund für die Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit nach § 12 Abs. 1 LKrO vorliegt,

3.    bezüglich des Nachrückens der nächsten Ersatzperson, Herrn Tim Leukhardt, keine Hinderungsgründe nach § 24 LKrO vorliegen.