Dem Kreistag wird empfohlen,

  1. der Wirtschaftsführung und dem Rechnungswesen des Eigenbetriebs ab dem 1.1.2023 nach der neuen Eigenbetriebsverordnung-HGB auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs zuzustimmen und

  1. die Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Immobilien der Kreiskliniken“ (Anlage 1) zu beschließen.

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