Sitzung: 28.11.2022 Verwaltungs- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: KT-Nr. 44/2022
Dem Kreistag wird empfohlen,
- der Wirtschaftsführung und dem
Rechnungswesen des Eigenbetriebs ab dem 1.1.2023 nach der neuen
Eigenbetriebsverordnung-HGB auf der Grundlage der Vorschriften des
Handelsgesetzbuchs zuzustimmen und
- die Satzung zur Änderung der
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Immobilien der Kreiskliniken“
(Anlage 1) zu beschließen.
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