1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
2. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Einrichtung der Maßnahme zu.
3. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, die für die Maßnahme
notwendigen Kosten in Höhe von ca. 150.000,00 EUR zu genehmigen.
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