1. Der
Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
2. Der
heilpädagogische Fachdienst wird weitergeführt, bis vom Kultusministerium
Baden-Württemberg flächendeckend ein entsprechender Fachdienst eingeführt ist.
3. Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag hierfür jährlich 25.000 EUR zur
Verfügung zu stellen.
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