Beschluss: geändert beschlossen

1.         Die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung des Zollernalbkreises wird entsprechend des als Anlage 1 beigefügten Satzungsentwurfs mit Wirkung zum 1.4.2021 erlassen.

2.         Auf die Bekanntmachungen im Internet werden in den Tageszeitungen des Zollernalb-Kuriers, des Schwarzwälder Boten und der Hohenzollerischen Zeitung jeweils hingewiesen. Außerdem müssen wichtige Bekanntmachungen wie beispielsweise Wahlergebnisse, Einladungen zu öffentlichen Sitzungen, ärztliche Notdienste, Angebote sonstiger Servicestellen oder ähnliche Verlautbarungen in den in Satz 1 genannten Zeitungen zeitgleich veröffentlicht werden.

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