a) Die Benutzungsgebühren gem. § 23 der
Abfallwirtschaftssatzung für den Zeitraum 1.1.2021 – 31.12.2022 werden in
bisheriger Höhe belassen.
b)
In der
Gebührenkalkulation Erddeponien wird die Kostenüberdeckung der Erddeponie
Hölderle aus Zeiträumen vor dem 1.7.2018 in Höhe von 162.078,08 € in der Kalkulationsperiode 2021/2022 verwendet.
1x1
1x14
1x3
1x32
