a) Die Benutzungsgebühren gem. § 23 der Abfallwirtschaftssatzung für den Zeitraum 1.1.2021 – 31.12.2022 werden in bisheriger Höhe belassen.

b)      In der Gebührenkalkulation Erddeponien wird die Kostenüberdeckung der Erddeponie Hölderle aus Zeiträumen vor dem 1.7.2018 in Höhe von 162.078,08 € in der  Kalkulationsperiode 2021/2022 verwendet.

1x1

1x14

1x3

1x32