Die Benutzungsgebühren gem. § 23
Abs. 10 der Abfallwirtschaftssatzung für
den Zeitraum 1.1.2020 - 31.12.2020 werden in der bisherigen Höhe belassen.
1 x 3
1 x 32
Die Benutzungsgebühren gem. § 23
Abs. 10 der Abfallwirtschaftssatzung für
den Zeitraum 1.1.2020 - 31.12.2020 werden in der bisherigen Höhe belassen.
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