1.       Der von der Verwaltung vorgelegte Haushaltsentwurf wird mit folgenden Maßgaben beschlossen:

a.       Die Empfehlungsbeschlüsse der Ausschüsse (Ziffer I.) werden berücksichtigt.

b.       Die seit der Aufstellung eingetretenen Änderungen (Ziffer II.) werden eingearbeitet (Anlage 1).

2.       Die Haushaltssatzung wird, wie in Anlage 2 vorgelegt, beschlossen.

3.       Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Immobilien der Kreiskliniken“ wird, wie in Anlage 3 vorgelegt, beschlossen.

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