1.
Der von
der Verwaltung vorgelegte Haushaltsentwurf wird mit folgenden Maßgaben
beschlossen:
a.
Die
Empfehlungsbeschlüsse der Ausschüsse (Ziffer I.) werden berücksichtigt.
b.
Die
seit der Aufstellung eingetretenen Änderungen (Ziffer II.) werden eingearbeitet
(Anlage 1).
2.
Die
Haushaltssatzung wird, wie in Anlage 2 vorgelegt, beschlossen.
3.
Der
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Immobilien der Kreiskliniken“ wird, wie in
Anlage 3 vorgelegt, beschlossen.
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