Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Förderung der
Offenen Jugendarbeit und der Schulsozialarbeit ab 1.1.2020 zeitlich befristet
bis 31.12.2024 entsprechend den aktualisierten Förderrichtlinien fortzusetzen
und die notwendigen Mittel bereit zu stellen.
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