- Zur Vorbereitung der Wahl des Landrats wird ein besonderer beschließender Ausschuss mit 15 Mitgliedern gebildet. Hiervon entfallen auf die CDU-Fraktion 6 Sitze, auf die Freie Wähler Vereinigung 4 Sitze, auf die SPD-Fraktion 3 Sitze und auf die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN sowie FDP-Fraktion je 1 Sitz.
- Der Kreistag, beschließt im Wege der Einigung, die in der Sitzungsvorlage aufgeführten Kreisrätinnen und Kreisräte als Mitglieder bzw. Stellvertreter des besonderen beschließenden Ausschusses zur Vorbereitung der Landratswahl zu wählen.
