Der Kreistag beschließt:
a)Die
Benutzungsgebühren gem. § 23 der Abfallwirtschaftssatzung werden für die Jahre
2015/2016 wie in der Anlage 1 dargestellt in der bisherigen Höhe unverändert
belassen.
b) Die Kostenüberdeckung in der Abfallwirtschaft aus der Kalkulationsperiode 2011/2012 in Höhe von 1.153.999,14 € (2011 951.382,23 € und 2012 202.616,91 €) werden in der Kalkulation 2015/2016 verwendet.
